Pressemitteilung bayerische Staatskanzlei
Kabinett beschließt Gesetzesvorschlag zum Büchergeld mit Sozialkomponente
/ Maßvoller Jahresbeitrag von 20 oder 40 Euro
/ Hohlmeier: "Prinzip der Lernmittelfreiheit bleibt erhalten"
/ Entlastung einkommensschwacher und kinderreicher Familien
/ Neues Mitspracherecht für Eltern bei der Anschaffung von SchulbüchernBayerns Schulen sollen ab dem nächsten Schuljahr mehr Geld für neue Schulbücher zur Verfügung haben. Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für ein Büchergeld mit einer Sozialkomponente beschlossen, der jetzt dem Bayerischen Landtag zugeleitet wird. Vom kommenden Schuljahr an soll das Büchergeld nach Schularten gestaffelt 20 beziehungsweise 40 Euro pro Jahr betragen. Das Prinzip der Lernmittelfreiheit bleibt erhalten, Eltern müssen die Schulbücher für ihre Kinder nicht selbst kaufen. Kultusministerin Hohlmeier: "Unsere Kinder sollen mit aktuellen Büchern arbeiten. Mit einem zumutbaren und sozial ausgewoge-
nen Büchergeld können die Schulbücher künftig in deutlich kürzeren Abständen erneuert werden. Bayerns Schulen haben damit mehr Geld für neue Schulbücher zur Verfügung." Die maßvolle Beteiligung der Eltern bei den Schulbüchern sei in Zeiten knapper Kassen notwendig.
Hohlmeier: "Wir nehmen unsere Verantwortung für die künftigen Generationen ernst. Statt immer neuer Schuldenberge brauchen wir auch bei den Lernmitteln ein solidarisches Miteinander."
Der Gesetzentwurf mit den Vorschlägen der Staatsregierung wird jetzt dem Bayerischen Landtag zur weiteren parlamentarischen Behandlung zugeleitet. Hohlmeier: "Die Staatsregierung setzt auf eine intensive parlamentarische Beratung ihrer Vorschläge und ist dabei offen für alle Anregungen." Der Vorschlag der Staatsregierung für ein sozial ausgestal-
tetes jährliches Büchergeld hat folgende Eckpunkte:
1. Elternbeitrag für Schulbücher von jährlich 20 Euro beziehungsweise
40 Euro
Der Elternbeitrag für Schulbücher soll bei 20 Euro im Jahr liegen an Grundschulen, in der Grundschulstufe von Förderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen, in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen und in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung. An den übrigen Schulen soll die Eigenbeteiligung der Eltern 40 Euro betragen.
2. Entlastung einkommensschwacher und kinderreicher Familien
Das Büchergeld soll eine starke soziale Komponente haben. Bei Familien mit geringerem Einkommen und kinderreichen Familien ab dem dritten Kind bleibt es wie bisher bei der Vollfinanzierung des Lernmittelbedarfs durch die öffentliche Hand. Empfänger von Sozial-
hilfe, Arbeitslosengeld II, Sozial- oder Wohngeld sollen vom Büchergeld befreit werden. Eltern mit mehr als zwei Kindern brauchen ab dem dritten Kind kein Büchergeld bezahlen. Hohlmeier: "Die Entlastung einkommensschwacher und kinderreicher Familien ist ein klares
Signal dafür, dass wir auf die Chancengleichheit der Kinder aus allen sozialen Schichten achten. Mit dem Elternbeitrag sollen die Lernbedingungen von Schülerinnen und Schülern verbessert und nicht Familien übermäßig belastet werden."
3. Büchergeld bleibt an der Schule - Neues Mitspracherecht für Eltern bei der Anschaffung von Büchern
Für den Beitrag der Eltern für die Schulbücher soll eine strikte Zweckbindung gelten. Hohlmeier: "Der Elternbeitrag ist an die konkrete Schule gebunden und ausschließlich für Schulbücher bestimmt. Kein Cent davon fließt in andere Haushaltskassen". Mit den
Eigenleistungen verbunden sei auch ein neues Mitspracherecht von Eltern. Die Entscheidung der Lehrerkonferenz über die Anschaffung von Büchern werde in Zukunft mit dem Schulforum oder dem Elternbeirat abgestimmt.
4. Entlastung der Kommunen
Insgesamt werden den Kommunen als Trägern des Schulaufwands mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr für die Anschaffung von Schulbüchern zur Verfügung stehen. Hohlmeier: "Die Einsparungen der Kommunen bei der Lernmittelfinanzierung liegen deutlich höher als ein Mehraufwand für zusätzliche Verwaltungsarbeiten. Auch die Kommunen erfahren also durch die Neuregelung eine wesentliche Entlastung."
Die Beteiligung von Eltern am Aufwand für Schulbücher sei in Deutschland längst Standard. Hohlmeier: "Mit pauschalen Elternbeiträgen, Mietgebühren oder dem Kauf der Schulbücher hat die überwiegende Mehrheit der Länder Modelle eingeführt, bei denen sich Eltern an den Schulbuchkosten beteiligen. Dabei geht es um Summen, die weit über 40 Euro hinausgehen. Berlin etwa fordert von den Eltern ein Büchergeld bis zu 100 Euro. Auch dieser Vergleich zeigt, dass unsere Regelung maßvoll ist."