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CDU/CSU-Fraktion "Religionsunterricht in Berlin" - FAZ "Wertediktatur"
PM  zum Thema "Religionsunterricht in Berlin" des kirchenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Hermann Kues, MdB

Kues: Religionsunterricht als Wahlpflichtfach notwendig

Zu den Plänen des rot-roten Senats in Berlin auf Kosten des konfessionellen Religionsunterrichts einzuführen, erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Hermann Kues, MdB:
Die Einführung eines verpflichtenden Werteunterrichts bzw. des Schulfachs „interkulturelle Bildung“ an den Berliner Schulen, ohne zu gewährleisten, dass es konfessionellen Religionsunterricht als gleichberechtigtes Wahlpflichtfach gibt, erinnert - wie Georg Kardinal Sterzinsky und Bischof Wolfgang Huber zu Recht sagen - an unselige DDR-Zeiten.

Es werden damit grundlegende Prinzipien unserer pluralen Gesellschaft angegriffen:

1) Der Elternwille und das Gebot der freien Wahl eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichtes werden missachtet. Wohin staatlich-ideologische Bildungsmonopole führen, haben wir in unserer Geschichte schmerzhaft erleben können.

2) Religionsfreiheit als eines der vornehmsten Menschenrechte, an denen sich ein Staat messen lassen muss, wird so nicht gewährleistet. Religion muss einen festen Platz an deutschen Schulen haben, um in einer pluralen globalisierten Welt Orientierung zu ermöglichen.

3) Toleranz setzt zunächst die Selbstvergewisserung des eigenen Standpunktes voraus. Religion, Kultur und Lebensweise in einem vermeintlich neutralen vergleichenden Unterrichtsfach zu einem Kuriosititätenkabinett zusammen zu pferchen, erzeugt keine Toleranz, sondern fördert Orientierungslosigkeit.--
Glosse Politik: Wertediktatur

10. April 2005 oll. Zu den Grundprinzipien des schulischen Religionsunterrichts gehört die Wahlfreiheit. Niemand wird daran gehindert, sich von diesem Fach abzumelden. Der Berliner Werteunterricht, den die SPD trotz der berechtigten Warnungen aus ihren eigenen Reihen beschlossen hat, soll jedoch als Pflichtfach eingeführt werden. Angesichts dieser staatlichen Weltanschauungsdiktatur muß schon die brandenburgische Regelung, nach der Schüler zwischen "Lebenskunde, Ethik, Religion" (LER) und konfessionellem Religionsunterricht wählen können, als freiheitliche Errungenschaft erscheinen. Erstritten wurde sie vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Berliner Abgeordnetenhaus fügte mit seinem Beschluß nicht nur dem eigenen Bildungssenator Böger erheblichen Schaden zu. Berlin hat nun auch gute Chancen, in Karlsruhe vorgeladen zu werden. Denn das Berliner Modell setzt sich großzügig über verfassungsrechtliche Bestimmungen hinweg; in ihm spielen weder positive noch negative Religionsfreiheit eine Rolle. Es gibt auch keine dafür ausgebildeten Lehrer. Geradezu beängstigend ist die Behauptung der Berliner SPD, durch dieses Pflichtfach Integration zu fördern. Das Gegenteil ist der Fall.


Quelle Text: F.A.Z., 11.04.2005, Nr. 83 / Seite 10