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Größere Zusammenarbeit im konfessionellen Religionsunterricht

Kirchen in Baden-Württemberg verstärken und qualifizieren konfessionelle Kooperation


Freiburg/Karlsruhe/Rottenburg/Stuttgart - Die katholische und die evangelische Kirche in Baden-Württemberg haben die rechtliche Grundlage für eine konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht geschaffen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde jetzt von den beiden katholischen Bischöfen Robert Zollitsch (Freiburg) und Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart) sowie den beiden evangelischen Landesbischöfen Ulrich Fischer (Karlsruhe) und Gerhard Maier (Stuttgart) unterzeichnet und hat grünes Licht aus dem Kultusministerium bekommen. Künftig kann damit unter bestimmten Voraussetzungen im Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung zusammengearbeitet werden, indem katholische und evangelische Lehrkräfte räumlich und zeitlich befristet im „Tandem“ kooperieren. Ziel ist, das Bewusstsein für das jeweilige konfessionelle Profil zu stärken, die Kenntnis voneinander zu vertiefen und so das Verständnis für die unterschiedlichen Konfessionen zu fördern, wie es in einer gemeinsamen Erklärung der vier Kirchen heißt, die wir im folgenden dokumentieren:

„Die Evangelische Landeskirche in Baden, die Erzdiözese Freiburg, die Württembergische Landeskirche und die Diözese Rottenburg-Stuttgart haben eine Vereinbarung über konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht geschlossen. Mit dieser Vereinbarung wird die Zusammenarbeit auf einem wichtigen Feld kirchlichen Handelns geregelt und erweitert.

Ziel dieser Vereinbarung ist es, die rechtliche Grundlage zu schaffen für einen (räumlich und zeitlich befristeten) gemeinsam von den Kirchen verantworteten Religionsunterricht. Dabei werden gemischt-konfessionelle Lerngruppen gebildet, die in qualifizierter Zusammenarbeit von evangelischen und katholischen Lehrkräften unterrichtet werden.

Diese spezifische Form der konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht ist keine Ablösung des gewohnten Religionsunterrichts in konfessionellen Lerngruppen, aber sie bietet die Möglichkeit, in bestimmten Jahrgängen in gemischt-konfessionellen Lerngruppen zu arbeiten. Damit sollen die Kenntnisse der anderen Konfession vertieft und das Bewusstsein der eigenen konfessionellen Identität gestärkt werden. Im konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht arbeiten evangelische und katholische Lehrkräfte im Tandem zusammen. Sie entwickeln für den Unterricht einen gemeinsamen Unterrichtsplan, für den die beiden Kirchen jetzt die verbindlichen schulartspezifischen Rahmenbedingungen festgelegt haben.

Nur wenn bestimmte Qualitätsbedingungen erfüllt werden, kann diese Form von den Oberkirchenbehörden genehmigt werden:

Grundlage dafür sind die gültigen Bildungspläne für den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht. Aufgrund dieser Bildungspläne wird ein gemeinsamer Unterrichtsplan erarbeitet, der dem Unterricht zugrunde liegt und konfessionsspezifische Inhalte des jeweiligen Religionsunterrichtes mit einbezieht, z.B. die Reformationszeit auf evangelischer Seite oder das Verständnis von Sakramenten, Symbolen und Ritualen auf der katholischen Seite. Damit haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, jeweils authentisch die beiden Konfessionen kennen zu lernen.

Gemeinsame Überzeugung von Erzbischof Zollitsch (Freiburg), Landesbischof Fischer (Karlsruhe), Landesbischof Maier (Stuttgart) und Bischof Fürst (Rottenburg-Stuttgart) ist es, dass dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht eine eigene Qualität zukommt: Das Profil der eigenen Konfession wird geschärft. Dass der konfessionell-kooperativ erteilte Religionsunterricht von dem in den Kirchen besonders ausgeprägten ökumenischen Geist getragen wird, ist selbstverständlich.

Für die Lehrkräfte, die in Zukunft Religionsunterricht zeitweise in konfessioneller Kooperation erteilen, wird von den Kirchen eine spezifische Fortbildung durchgeführt. Wegen der begrenzten Kapazität an Fortbildungsplätzen können nicht sofort alle Anträge auf konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht genehmigt werden. Ziel ist ein qualitativer Prozess des gemeinsamen Lernens.

Die Verantwortung der Kirchen für diese Form der Kooperation wird durch die gemeinsame Unterschrift der evangelischen und katholischen Bischöfe in Baden-Württemberg unterstrichen. Bleibende Basis sind die grundlegenden Dokumente der beiden Kirchen zum Religionsunterricht „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“ (DBK 1996), „Identität und Verständigung“ (EKD 1994) sowie „Zur Kooperation von Evangelischem und Katholischem Religionsunterricht“ (DBK und EKD 1998).

Dass in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für diese Art der Erteilung von Religionsunterricht gegeben sind, zeigt die aktuelle repräsentative Studie über den Religionsunterricht in Baden-Württemberg durch die Professoren Feige und Tzscheetzsch. Diese Studie belegt, dass die Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Baden-Württemberg in hohem Maße ihrer eigenen Kirche verbunden sind und gleichwohl offen sind für die Begegnung mit der anderen Konfession. Dies bietet auch für die Umsetzung der neuen Bildungspläne neue Chancen, die bewusst schülerorientiertes Lernen fordern und unterstützen.“ (pef)

Den Wortlaut der Vereinbarung sowie die Texte zu den einzelnen Schularten finden Sie hier:
http://www.ordinariat-freiburg.de/66.0.html 

-- Pressestelle Bistum Rottenburg-Stuttgart