Das von Prof. Sieber und Schulen ans Netz e. V. veröffentlichte Memorandum belegt, dass diese Ängste der Lehrkräfte durchaus ihre Berechtigung haben. "Wenn die Bundesregierung mit Blick auf die Wissensgesellschaft die Nutzung der neuen Medien im Bildungs- und Wissenschaftsbereich fördern will, dann muss sie auch die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen.", fordert Prof. Sieber.
Im Einzelnen zeigt er in dem Memorandum vor allem die folgenden Schwachstellen auf: Die für das vernetzte Arbeiten an der Schule konzipierte Vorschrift des § 52a UrhG ist in ihrer aktuellen Fassung mit einer Reihe von rechtlichen Unklarheiten belastet, die sie als praxisuntauglich erscheinen lässt. So scheint ein Online-Zugriff auf Inhalte innerhalb eines schulischen Intranets oder passwortgeschützten Bereichs einer Homepage nach dieser Vorschrift nur erlaubt zu sein, wenn dies unmittelbar im Unterricht geschieht. Schon für einen Zugriff im Rahmen der Erledigung der Hausaufgaben, etwa von zuhause aus, bietet die Vorschrift keine verlässliche Grundlage. Weiterhin hat der Gesetzgeber bisher nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Computersysteme an Schulen zu gestatten, über die den Schülern an der Schule vorhandene elektronische Inhalte zugänglich gemacht werden können. Und dies, obwohl der Europäische Gesetzgeber die Einrichtung solcher Computersysteme ausdrücklich gestattet und nach wie vor viele Kinder und Jugendliche im häuslichen Umfeld keinen Zugriff auf elektronische Abspielgeräte, wie DVD-Player oder PC, haben. Erhebliche rechtliche Unsicherheiten bestehen außerdem dahingehend, ob privat erworbene oder in einer gewöhnlichen Videothek ausgeliehene Videokassetten oder DVDs im Unterricht vorgeführt werden können Prof. Sieber fordert daher eine Klarstellung im Gesetz, die dies ausdrücklich ermöglicht und damit Lehrerinnen und Lehrer nicht länger zwingt, in einer rechtlichen Grauzone zu agieren. "Durch einen sinnvollen Einsatz der neuen Medien können wir den Unterricht in Schulen und Universitä-ten sehr viel effektiver gestalten. Es ist für mich deswegen unverständlich, wenn wir uns einerseits über schlechte Ergebnisse bei den PISA-Studien wundern, andererseits aber unseren Lehrkräften aufgrund von rechtlichen Unzulänglichkeiten nicht die Möglichkeit geben, einen modernen und medieneffektiven Unterricht zu gestalten", so Prof. Sieber.
Das "Memorandum zur Berücksichtigung der Interessen des Bildungsbereichs bei der Reform des Urheberrechts" ist zu finden unter www.lehrer-online.de/url/memorandum.--
Informationsdienst Wissenschaft - idw - - Pressemitteilung Schulen ans Netz e.V., 18.08.2004