Beschluss der Schulreferentenkonferenz der bayer. (Erz-)Diözesen am 26.04.2001
Vergabe von Anrechnungsstunden im Bereich Schulpastoral für kirchliche Lehrkräfte an Volksschulen
Der Lernort Schule hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt auch zum Lebensraum für viele Menschen entwickelt. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer verbringen immer mehr Zeit in der Schule. Weitere gesellschaftliche Veränderungen veranlassen Staat, Gesellschaft und Kirche dazu, Schulleben, Schulkultur und Schulentwicklung mit unterschiedlichen Beiträgen zu fördern und zu unterstützen. Die Deutschen Bischöfe haben in ihrer Verlautbarung „Schulpastoral - der Dienst der Kirche an den Menschen im Handlungsfeld Schule“ grundlegende Anliegen, Handlungsfelder und Formen der Schulpastoral als Beitrag zur Gestaltung von Schulleben beschrieben. Der in diesem Zusammenhang in den bayerischen (Erz-) Diözesen durchgeführte Erprobungsversuch „Schulpastoral an Hauptschulen“ bestätigt die Dringlichkeit schulpastoraler Bemühungen.
Der wachsende Bedarf an Schulpastoral wird von Lehrkräften und Schulleitungen oft mit der Bitte um Anrechnungsstunden verbunden. Die Vergabe von Anrechnungsstunden sollte in größtmöglicher Transparenz und unter Beachtung einer hohen Effizienz für die konkrete Arbeit vor Ort geschehen.
1. Antragsstellung
1.1 Antrag auf Stundenanrechnung für schulpastorale Tätigkeit am Anfang eines Kalenderjahres (Termin: Ende Januar). Für eine wirkungsvolle schulpastorale Arbeit hat sich ein Stundenmaß von mindestens zwei bis drei Wochenstunden bewährt (1).
1.2 Bewerber/innen sollten i. d. R. mit mindestens 12 Wochenstunden an einer Schule eingesetzt und seit mindestens 2 Jahren an dieser Schule als Religionslehrer/innen tätig sein. Bei pastoralen Mitarbeiter/inne/n soll grundsätzlich durch den schulpastoralen Einsatz das Regelstundenmaß nicht unterschritten werden.
1.3 Mit dem schriftlichen Antrag sind einzureichen: Beschreibung der Schule (Rahmenbedingungen), Darstellung und Begründung des Bedarfs für Schulpastoral, Konzeptentwurf der geplanten schulpastoralen Aktivitäten (2), Vorschlag für Zeitmaß pro Schulwoche (Stunde à 60 Min.), kurze Darstellung eigener Kompetenzen (Erfahrungen, Fähigkeiten, Zusatzausbildungen) im Hinblick auf das geplante Vorhaben.
1.4 Gespräch des Diözesanreferenten für Schulpastoral mit den Interessent/inn/en.
1.5 Vergabe von Anrechnungsstunden durch das Schulreferat.
2. Rahmenbedingungen
2.1 Verpflichtend: Teilnahme am diözesanen Arbeitskreis Schulpastoral bzw. an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen.
2.2 Verpflichtend: Jährlich eine schriftliche Rechenschaft und Reflexion mit Grobplanung für das nächste Schuljahr als Grundlage zur Entscheidung für die Weiterführung des Projekts bzw. Vergabe von Anrechnungsstunden (Zeitpunkt: Ostern).
2.3 Bereitschaft, sich begleiten und fortbilden zu lassen.
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(1) Anrechnungsstunden werden für Tätigkeiten in der Schulpastoral gewährt, die in Umfang und Inhalt über die in § 7 der Dienstordnung für Religionslehrer im Kirchendienst an Volksschulen und Förderschulen in den bayerischen (Erz-)Diözesen vom 01.09.1996 genannten Pflichten (Schulgottesdienste, Unterstützung der Gemeindekatechese zur Vorbereitung auf den Empfang der Sakramente) hinausgehen. Als Richtmaß für eine Wochenstunde gelten 1,5 Stunden (= 90 Minuten) Arbeit in der Schulpastoral. Vgl. dazu o.g. Dienstordnung für Religionslehrer im Kirchendienst § 13 Abs. 1.
(2) Konzeptentwurf: Zielgruppen und Ziele der Schulpastoral; Prinzipien der Schulpastoral; Personales Angebot, Dienst- und Fachaufsicht, Raum- und Sachangebot; Schulpastorale Angebote; Finanzierung. Vgl. Kath. Schulkommissariat in Bayern (Hg.), Leitlinien für Schulpastoral an Hauptschulen vom 28.04.1998.