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Die Vereinigung katholischer Religionslehrerinnen und –lehrer an Gymnasien im Erzbistum Köln e.V. (VKRG) hat mit einem Zehn-Punkte-Plan auf Meisners Kritik an "Multireligiösen Feiern" an Schulen reagiert. Hier die Mitteilung im Wortlaut: |
2. In den Lehrplänen zum katholischen Religionsunterricht ist die Kooperation und der Dialog mit den anderen christlichen Konfessionen und den nichtchristlichen Religionen verpflichtend grundgelegt. Dabei ist der konfessionelle Religionsunterricht unabdingbare Voraussetzung, da nur hier mit den Kindern und Jugendlichen die nötige Differenzierung auch für multireligiöse Feiern erarbeitet werden kann. 3. Grundsätzlich muss das Glaubensbekenntnis aller an einer solchen Feier beteiligten Gläubigen geachtet werden. Sog. „multireligiöse Feiern“ verstoßen gegen die schulischen Integrationsbemühungen, wenn sie einseitig vereinnahmen und Unterschiede nivellieren. 4. Gerade mit jüdischen und muslimischen Schülerinnen und Schülern können im Bekenntnis des Einen Gottes (Lumen Gentium 16) in besonderen Situationen die gemeinsamen Erfahrungen, Bitte, Klage und Dank vor Gott getragen werden. Dazu eignen sich besonders Feiern zur Aufnahme und Entlassung, vor den Ferien, bei Krankheit oder Tod von Mitschülerinnen und Mitschülern, von Lehrerinnen und Lehrern u.ä. Dabei ist unbedingt die theologische Differenzierung zu wahren (z.B. bzgl. der Gottesanrede, des Verzichts auf trinitarische Gebetsformeln und des Kreuzzeichens). 5. Wir stimmen zu, dass der Glaube von Kindern und Jugendlichen aus religionspädagogischer Sicht als „nicht voll entfaltet“ anzusehen ist. Es trifft aber auf die ganze Glaubensexistenz des Menschen zu, dass der Glaube fragmentarisch ist und bleibt. Deshalb ist grundsätzlich mit theologischer und religionspädagogischer Sorgfalt zu handeln, um über die Art und Weise der Feier Klarheit zu schaffen. 6. In den Richtlinien werden multireligiöse Feiern an Schulen grundsätzlich untersagt. Dabei werden in den nachfolgenden Presserklärungen Ausnahmen (z.B. „Brauchtumsfeiern“ wie Adventssingen) zugelassen. Hierin sehen wir einen Widerspruch. Gerade die christlich geprägten Festzeiten, Lieder, Gebete und Frömmigkeitsformen sind keinesfalls nur im Sinne der Brauchtumspflege zu behandeln. Gerade diese Veranstaltungen sind Ausdruck christlichen Bekenntnisses, auch wenn nicht alle Teilnehmenden dies für sich in Anspruch nehmen. 7. Im Unterschied dazu sind die Feierlichkeiten der Schulgemeinschaft im Bewusstsein vieler Schülerinnen und Schüler auch besondere Situationen des Dankes sowie der Klage vor Gott. Eine liturgische Trennung mit anschließender weltlicher Feier erscheint vielen als nicht angemessen. Wir würden es begrüßen, wenn die Abteilung Schulpastoral im Erzbischöflichen Generalvikariat Köln mögliche Feierformen in Folge der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz entwickeln würde. Wir erklären uns zur Mitarbeit an der Entwicklung solcher Feierformen bereit. 8. Wir sind der Überzeugung, dass „multireligiöse Feiern“ (im Bewusstsein um die jeweilige Andersartigkeit des Glaubens) ein Ausdruck der gemeinsamen Ausrichtung auf den Gott des Lebens darstellen, nicht aber automatisch „als Werkzeug für innerschulische Integrationsbemühungen dienen“ können und dürfen (Leitlinien, 25). 9. Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz sind für uns weiterhin bindend und maßgeblich, da sie Handlungsmöglichkeiten eröffnen vor dem Hintergrund möglicher Fehlentwicklungen und unsachgemäßem Umgang mit dem, was uns und anderen Gläubigen heilig ist (s. Hinweise für die Durchführung multireligiöser Feiern, 24ff.). 10. Wir begrüßen den Anstoß, den der Erzbischof von Köln durch diese Richtlinien für einen gründlichen Diskurs zu „multikulturellen Feiern in Schulen“ gegeben hat. | ||
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